Facharzt für die Zentrale Notaufnahme (m/w/d)

Die Klinikum Idar-Oberstein GmbH sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Facharzt für die Zentrale Notaufnahme (m/w/d).

Darauf können Sie sich freuen

  • Tarifvergütung nach TV-Ärzte/VKA
  • Individuelle Fort- und Weiterbildungsangebote
  • Alle zusätzlichen Mitarbeiter Benefits finden Sie hier

Das kommt auf Sie zu

  • Interessante und langfristige berufliche Perspektiven mit Gestaltungsmöglichkeiten in einem professionellen und kollegialen Umfeld
  • Fundierte und strukturierte Weiterbildung zur Erweiterung Ihrer klinischen Erfahrung und praktischen Fähigkeiten durch die Weiterbildungsermächtigung Klinische Akut- und Notfallmedizin
  • Verlagerung nichtärztlicher Tätigkeiten auf medizinisches Hilfspersonal
  • Förderung und finanzielle Unterstützung von Fort- und Weiterbildungen
  • Attraktive Anstellungsbedingungen nach dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern sowie eine betriebliche Altersvorsorge
  • Arbeitsplatz in einer idyllisch gelegenen Stadt mit 30.000 Einwohnern, geprägt von einem hohen Wohn- und Freizeitwert
  • Kostenlose Nutzung unseres Personalwohnheims in den ersten drei Monaten

Das bringen Sie mit

  • Facharzt (m/w/d) (z.B. für Innere Medizin, Kardiologie, Anästhesiologie, Allgemeinmedizin oder Chirurgie)
  • Zusatzweiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin wäre wünschenswert
  • Wünschenswert wäre auch Erfahrung in einer ZNA
  • Hohes Maß an Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie Freude an interdisziplinärer Zusammenarbeit
  • Hohes Engagement für die Akut- und Notfallmedizin
  • Wertschätzender Umgang mit Patienten

Das ist wichtig für Sie

  • Die Arbeitszeit beträgt 40 Std./Woche, auch Teilzeit ist möglich
  • Die Einstellung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  • Vorab beantwortet gerne Ihre Fragen: Ricardo Gomez Nava, Leitender Arzt der Zentralen Notaufnahme, Telefon +49(0)6781/66-1500

Rechtliche Rahmenbedingungen

Bitte beachten Sie, dass für eine Tätigkeit in unseren Einrichtungen/ Kliniken folgende Nachweise erforderlich sind:

  • Masernschutz: Nach den Vorgaben des Masernschutzgesetzes (§ 20 IfSG) ist ein Nachweis über einen bestehenden Masernimpfschutz (Impfung oder Immunität) vorzulegen (betrifft Personen, die nach 1970 geboren sind).
  • Polizeiliches Führungszeugnis: Für die Einstellung ist ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG erforderlich.

Das sind wir

Die Saarland-Heilstätten GmbH stellt als Gesundheitsdienstleister die spezialisierte überregionale Zentrumsversorgung für das Saarland und Teile von Rheinland-Pfalz sicher und bietet vielen Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen. Bei der SHG-Gruppe, als medizinischer Leistungserbringer auf höchstem Niveau, nehmen Fortschritt und Innovation eine zentrale Rolle ein. Weitergehende Informationen bezüglich der Saarland-Heilstätten GmbH und den dazugehörigen Organisationen finden Sie auf unserer Webseite.




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