Weiterbildungsstelle in Klinischer Neuropsychologie (m/w/d)

Für unsere etablierte neurologische Einrichtung mit Frührehabilitation, Parkinsonschwerpunkt und Akutneurologie ist eine Weiterbildungsstelle in Klinischer Neuropsychologie (m/w/d) zu besetzen.

Darauf können Sie sich freuen

  • Tarifvergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-K)
  • Zusätzliche betriebliche Altersvorsorge
  • Alle zusätzlichen Mitarbeiter Benefits finden Sie hier

Das kommt auf Sie zu

  • Arbeit mit neurologischen Patienten aus den Bereichen Frührehabilitation, Parkinson-Komplexbehandlung oder Akutneurologie
  • Neuropsychologische Diagnostik und Therapie
  • Angehörigenarbeit
  • Qualifizierte Praxisanleitung zur Weiterbildung in Klinischer Neuropsychologie entsprechend der Weiterbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes [PKS] für die Bereichsweiterbildung
  • Mind. 100 Stunden Supervision
  • Max. 200 Theoriestunden als klinikinterne Leistungen
  • Teilnahme an täglichen kurzen Morgenbesprechungen und regelmäßige CT-Besprechungen
  • Teilnahme an Colloquien (wöchentliche Sitzungen des interdisziplinären Teams)
  • Kollegialer Austausch im Neuropsychologie-Team

Das bringen Sie mit

  • Sie befinden sich mindestens in fortgeschrittener Ausbildung in Psychologischer Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichen Psychotherapie
  • Offenheit für den Umgang mit neurologisch schwer betroffenen Patienten
  • Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten
  • Eine engagierte und flexible Mitarbeit

Das ist wichtig für Sie

  • Einstellung zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  • Beschäftigungsumfang: Teilzeit zu 50% der tariflichen Arbeitszeit befristet auf den Zeitraum der erforderlichen praktischen Weiterbildungszeit (lt. WBO zwei Jahre bei Vollzeit) mit möglicher späterer Unbefristung.
  • Für weitere Auskünfte: Dipl.-Psych. & Dipl.-Päd. Ludger Neumann-Zielke, Tel. +49(0)681/889-2803

Rechtliche Rahmenbedingungen

Bitte beachten Sie, dass für eine Tätigkeit in unseren Einrichtungen/ Kliniken folgende Nachweise erforderlich sind:

  • Masernschutz: Nach den Vorgaben des Masernschutzgesetzes (§ 20 IfSG) ist ein Nachweis über einen bestehenden Masernimpfschutz (Impfung oder Immunität) vorzulegen (betrifft Personen, die nach 1970 geboren sind).
  • Polizeiliches Führungszeugnis: Für die Einstellung ist ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG erforderlich.

Das sind wir

Die Saarland-Heilstätten GmbH stellt als Gesundheitsdienstleister die spezialisierte überregionale Zentrumsversorgung für das Saarland und Teile von Rheinland-Pfalz sicher und bietet vielen Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen. Bei der SHG-Gruppe, als medizinischer Leistungserbringer auf höchstem Niveau, nehmen Fortschritt und Innovation eine zentrale Rolle ein. Weitergehende Informationen bezüglich der Saarland-Heilstätten GmbH und den dazugehörigen Organisationen finden Sie auf unserer Webseite.




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