Weiterbildungsstelle in Klinischer Neuropsychologie (m/w/d)
Ref-Nr: YF28749038
Für unsere etablierte neurologische Einrichtung mit Frührehabilitation, Parkinsonschwerpunkt und Akutneurologie ist eine Weiterbildungsstelle in Klinischer Neuropsychologie (m/w/d) zu besetzen.
Darauf können Sie sich freuen
- Tarifvergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-K)
- Zusätzliche betriebliche Altersvorsorge
- Alle zusätzlichen Mitarbeiter Benefits finden Sie hier
Das kommt auf Sie zu
- Arbeit mit neurologischen Patienten aus den Bereichen Frührehabilitation, Parkinson-Komplexbehandlung oder Akutneurologie
- Neuropsychologische Diagnostik und Therapie
- Angehörigenarbeit
- Qualifizierte Praxisanleitung zur Weiterbildung in Klinischer Neuropsychologie entsprechend der Weiterbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes [PKS] für die Bereichsweiterbildung
- Mind. 100 Stunden Supervision
- Max. 200 Theoriestunden als klinikinterne Leistungen
- Teilnahme an täglichen kurzen Morgenbesprechungen und regelmäßige CT-Besprechungen
- Teilnahme an Colloquien (wöchentliche Sitzungen des interdisziplinären Teams)
- Kollegialer Austausch im Neuropsychologie-Team
Das bringen Sie mit
- Sie befinden sich mindestens in fortgeschrittener Ausbildung in Psychologischer Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichen Psychotherapie
- Offenheit für den Umgang mit neurologisch schwer betroffenen Patienten
- Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten
- Eine engagierte und flexible Mitarbeit
Das ist wichtig für Sie
- Einstellung zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- Beschäftigungsumfang: Teilzeit zu 50% der tariflichen Arbeitszeit befristet auf den Zeitraum der erforderlichen praktischen Weiterbildungszeit (lt. WBO zwei Jahre bei Vollzeit) mit möglicher späterer Unbefristung.
- Für weitere Auskünfte: Dipl.-Psych. & Dipl.-Päd. Ludger Neumann-Zielke, Tel. +49(0)681/889-2803
Rechtliche Rahmenbedingungen
Bitte beachten Sie, dass für eine Tätigkeit in unseren Einrichtungen/ Kliniken folgende Nachweise erforderlich sind:
-
Masernschutz: Nach den Vorgaben des Masernschutzgesetzes (§ 20 IfSG) ist ein Nachweis über einen bestehenden Masernimpfschutz (Impfung oder Immunität) vorzulegen (betrifft Personen, die nach 1970 geboren sind).
-
Polizeiliches Führungszeugnis: Für die Einstellung ist ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG erforderlich.
Das sind wir
Die Saarland-Heilstätten GmbH stellt als Gesundheitsdienstleister die spezialisierte überregionale Zentrumsversorgung für das Saarland und Teile von Rheinland-Pfalz sicher und bietet vielen Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen. Bei der SHG-Gruppe, als medizinischer Leistungserbringer auf höchstem Niveau, nehmen Fortschritt und Innovation eine zentrale Rolle ein. Weitergehende Informationen bezüglich der Saarland-Heilstätten GmbH und den dazugehörigen Organisationen finden Sie auf unserer Webseite.
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